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Verfasst von: Stefan am 11.01.2018 11:02
 


THEMA:  Kleinunternehmen + Hauptberuflich Angestellter

Hallo Forum

Ich hätte eine Frage.
Und zwar möchte ich ein Kleinunternehmen neben meiner Angestellten Verhältniss eröffnen. Beim Finanzamt muss ich das Verf24 ausfüllen.
Es steht das ich den Umsatz + Gewinn angeben muss. Muss ich hier nur den Umsatz und Gewinn von der Firma ausfüllen? Oder kommt auch das normale Gehalt hier dazu?

Danke

Verfasst von: Klero am 11.01.2018 11:48
 


THEMA:  Kleinunternehmen + Hauptberuflich Angestellter

Nur jenes der Firma. Die Angaben dienen dem Finanzamt um zu ermitteln ob und wie viel Einkommenssteuer vorausgezahlt werden muss. Die etwaige Einkommenssteuer (bzw. Lohnsteuer) aus dem Angestelltenverhältnis führt Ihr Arbeitgeber ohnehin laufend ab.

 

LG

Verfasst von: Stefan am 11.01.2018 11:59
 


THEMA:  Kleinunternehmen + Hauptberuflich Angestellter

Danke für die Info.
Auf dem PDF Formular Verf24 kann man das Kleinunternehmen anhaken wenn man das Online aber alles über FinanzOnline ausfüllt gibt es diesen Eintrag nicht. Wird das automatisch ausgegangen wenn man beim Umsatz 5000 im FolgeJahr 8000 Einträgt automatisch als Kleinunternehmen gewertet?
Danke

Verfasst von: Klero am 11.01.2018 13:58
 


THEMA:  Kleinunternehmen + Hauptberuflich Angestellter

Bis 30.000€ Umsatz sind sie prinzipiell Kleinunternehmer, indirekt wird das unter folgendem Punkt im Formular - zumindest meinem Verständnis nach - auch bestätigt:

"Kleinunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 (deren Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt) werden ersucht

bekanntzugeben, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 beabsichtigt ist."

Je nachdem ob Sie auf Regelbesteuerung (=Umsatzsteuerpflicht) optieren, können Sie hier ja bzw. nein ankreuzen. Nein heißt meinem Verständnis nach "Ja, ich bin Kleinunternehmer und nein, ich optiere nicht auf Regelbesteuerung", ja dementsprechend "Ja, ich bin Kleinunternehmer und optiere auf Regelbesteuerung".

Ich bin selbst (noch) Angestellter und habe vergangenes Jahr nebenberuflich ein Gewerbe eröffnet - ich hab' beim Erklärungswechsel auf FinanzOnline außer diesem Formular (Erklärungswechsel) auch nichts zusätzliches eingereicht bezüglich Kleinunternehmer, insofern sollt's passen.

 

LG

 

 

Verfasst von: Stefan am 11.01.2018 14:25
 


THEMA:  Kleinunternehmen + Hauptberuflich Angestellter

Hallo Klero
Herzlichen dank für die Info.

Bei dem Formular Online -> Erklärungswechsel steht eben nichts mit Kleinunternehmer nur auf den Ausdruck selber von Formular.
Danke

Verfasst von: Klero am 11.01.2018 14:53
 


THEMA:  Kleinunternehmen + Hauptberuflich Angestellter

Hallo,

 

ah, richtig - bei FinanzOnline steht nur irgendwas mit dass Regelbesteuerung beantragt wird sofern ich micht richtig erinnere. Wie dem aber auch so, bis 30.000€ Umsatz sind Sie generell Kleinunternehmer, insofern einfach Erklärungswechsel machen und die Sache ist erledigt.

 

LG

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