Liebes Forum,
ich schlüssle gerade meine Betriebsausgaben nach Kennzahlen auf und habe nun gelesen, dass etwaige Gebühren für Geldverkehr gesondert einzutragen sind (Kennzahl 9230). Ich hatte 2017 (mein erstes Jahr als nebenberuflich Selbstständiger) Ausgaben in Höhe von etwa 300€ für Waren aus dem Ausland, für die bei der Zahlung per Kreditkarte für die Fremdwährungsumrechnung Manipulationsgebühren angefallen sind. Die Summe der Gebühren beläuft sich im Endeffekt auf nicht einmal 5€, jedoch habe ich diese Gebühren nicht separat rausgerechnet sondern nur den endgültig abgebuchten €-Betrag lt. Kreditkartenabrechnung per Hand auf den jeweiligen Rechnungen vermerkt.
Nun die Frage: Muss ich nun meine komplette Buchhaltung umkrempeln, damit diese Manipulationsgebühren separat in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden oder kann ich mir das bei solch einem kleinen Betrag sparen? Im Endeffekt ändert sich am Ergebnis der E/A-Rechnung nichts.
Danke & LG |