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Verfasst von: R. Reichert am 31.12.2017 09:43
 


THEMA:  EÜR Einnahmen ohne USt nach §4 Abs. 5 UStG. und ohne Belege

Sachlage:


Wir betreiben einen Internethandel, wo gebrauchte Waren gegen Provision verkauft werden. Kunden bringen uns die Waren vorbei, die wir im Internet veräußern. Somit sind ca. 99% aller Buchungen ohne USt. und ohne Belege.


Es fallen lediglich Rechnungen mit USt. für Kosten, wie Telefonrechnungen / PayPal / eBay Gebühren etc. an.


Hin und wieder werden auch Bareinnahmen erzielt, welche alle paar Tage auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Vom Konto werden dann alle Posten weiter abgegolten, wie Gebühren oder Verkaufserlöse an den Kunden. Ab und an fällt auch mal eine Auszahlung in Bar an den Kunden an.


Wir nutzen eine Steuersoftware, wo jede einzelne Buchung erfasst wird. Ein Kassenbuch in dieser Software parallel zu führen, wäre auch möglich (Wozu wir ja nicht verpflichtet sind nach § 4 Abs. 3 EStG)


Mit dieser Software können vollständige Buchungsprotokolle erstellt werden; Summen & Saldenlisten etc.


Fragen:


1. Wie gehen wir nun am Besten vor, um den Aufwand für die Buchhaltung so gering wie möglich zu halten ?


2. Muss ich Eigenbelege für die Buchungen ohne USt. und ohne Rechnung erstellen ? Wir sprechen hier von 20-40 Vorgängen und mehr pro Tag.


3. Macht es Sinn das Kassenbuch mit einfließen zu lassen und die täglichen Einnahmen per Geldtransit auf Bank zu buchen ? Oder reicht bei den Bareinnahmen ein einfacherer Weg aus, wie bspw. Buchung über Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG ergebniswirksam / nicht ergebniswirksam ? (Den Weg über Privatentnahmen und Einlagen möchten wir nicht wählen, da alles auf das GK eingezahlt wird und von dort aus sämtliche weiteren Buchungen erfolgen)


4. Durch die Buchungsübersicht, Summen & Saldenlisten und Kontoauszüge sind ja alle Nachweise vorhanden. Bin ich dennoch verpflichtet, fortlaufende Belegnummern zu vergeben, was in unserem Fall ja wenig Sinn macht, da nur wenige Belege / Rechnungen vorliegen ? 


5. Wie geh ich dann am Besten vor, um die Unterlagen ordnungsgemäß abzuheften ? Reicht jeweils ein Ordner für Kontoauszüge, Einnahmen & Ausgaben aus ?




Wir bitten um Hilfe bei unseren Fragezeichen im Kopf :)

Verfasst von: Simon B am 04.01.2018 15:56
 


THEMA:  EÜR Einnahmen ohne USt nach §4 Abs. 5 UStG. und ohne Belege

Mir ist noch nicht ganz klar warum Sie ohne Ust fakturieren. Wenn ich das richtig verstanden habe bringt jemand die Sachen vorbei. Sie kaufen die Sachen nicht den Kunden ab sondern stellen diese nur ins Internet, das Eigentum bleibt beim Kunden? Sie stellen dann nur eine Rechnung an den Kunden aus und verlangen Provision. Der Kunde bekommt direkt das Geld wenn etwas im Internet verkauft wird?

Wenn Sie das besser erklären kann ich vielleicht helfen.

 

LG

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