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Verfasst von: Markus B am 06.12.2017 19:19
 


THEMA:  SVA von den Steuern abziehbar? Betriebsausgabe?
Angenommen für das Jahr 2017 hab ich Einnahmen von 60.000 Euro zu verzeichnen muss aber 30.000 Euro an die SVA in diesem Jahr zahlen. Mein Gewinn würde dann ja bei 30.000 Euro in diesem Jahr liegen, habe ich das richtig verstanden?
Verfasst von: C.S. am 07.12.2017 07:46
 


THEMA:  SVA von den Steuern abziehbar? Betriebsausgabe?

Sehr geehrter Herr Markus, 

die SVA-Beiträge stellen grundsätzlich Betriebsausgaben gem § 4 Abs 4 EStG dar und mindern daher die ESt-Bemessungsgrundlage (Gewinn - bei betrieblichen Einkünften). 

Abhängig von der gewählten Gewinnermittlungsart (§ 5 EStG, § 4/1 EStG und §4/3 EStG) sind diese (zeitlich) zu berücksichtigen. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

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