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Verfasst von: C.M. am 15.11.2017 18:36
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung Bescheid

S.g. Forenteilnehmer. Ich habe auch mal wieder eine kleine Frage.

Ich hatte heute vom FA einen Brief im Postkasten, dass ich versäumt hätte meine Umsatzsteuererklärung 2016 abzugeben. Nun ich mache keine, da ich Kleinunternehmerin und daher befreit bin. Seit  letztem Jahr habe ich allerdings einen Kunden in Deutschland und musste somit eine UID beantragen um die Zusammenfassende Meldung abgeben zu können (das Formular wurde wohl bemerkt mit dem FA gemeinsam ausgefüllt, damit ich eben dennoch weiterhin von der UVA befreit bleibe).

Ich rief also das FA an und teilte der netten Dame das so mit und sie tipperte am PC rum, teilte mir mit, dass sie das weiterleitet und vermerkt hat und dass das damit für mich erledigt sei. Ich fragte nochmal nach, ob ich nun nichts mehr machen muss. Sie nein, ist vermerkt.

Ist das so OK? Bin nun doch etwas verunsichert, dass das telefonisch wirklich so schnell erledigt werden konnte.

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und Bemühung.

Gruß

C.M.

Verfasst von: C.T. am 23.11.2017 09:40
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung Bescheid

Hallo, meines Erachtens (war selber lange als Kleinunternehmer selbständig) ist nur eine Nullerklärung abzugeben. Als Bemessungsgrundlage sind die Umsätze anzuführen und dementsprechend die Umsätze wieder abzuziehen. Das FA braucht allerdings die Nullerklärung, damit die Erklärung als abgegeben eingetragen werden kann. 

 

Gruss 

CT

Verfasst von: jeannie am 15.12.2017 13:28
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung Bescheid

Mir ging es genau so, bin Kleinunternehmer mit UID-Nummer. Ich musste eine Nullmeldung abgeben. Das ändert nichts an der Befreiung.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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