Hallo zusammen,
Ich bin Einzelunternehmer und E/A Rechner und bisher hatte ich es so gehalten:
1. Nur wenn etwas auf meinem Konto landet oder abfliesst wird es erfasst. Das bedeutet, dass ich eine etwaige Gutschrift des Finanzamts (Vorsteuer) nie erfasst habe. Auch eine Überwiesung an das Finanzamt (UST Zahllast) habe ich nicht erfasst, da diese ja keine Betriebsausgabe ist. Ist es hier Usus ein Verrechnungskonto für das Finanzamt zu erstellen auf das man dann alle Zahlungen bucht? Dem FA wird das ja egal sein? Meines Erachtens nach verliert man aber sonst die Übersicht
2. SVA Beitragszahlungen sind klar Ausgaben, Gutschriften aber deshalb doch noch keine Einnahmen? Sagen wir ich zahle je Quartal 500€ und erhalte im dritten Quartal eine Gutschrift in der Höhe von 2000€. Danach "zahle" ich dann noch für das dritte und vierte Quartal je 500€ Vorschreibung, habe am Ende des Jahres also noch 1000€ Guthaben bei der SVA. Buche ich hier nur die tatsächlichen Zahlungen (also die 4x500€) als Betriebsausgaben oder muss man hier Gutschriften auch noch irgendwie erfassen? Ich hätte gesagt: 4x500€ jeweils als Betriebsausgabe ausweisen und Gutschrift einfach ignorieren da ja nicht relevant ist, wo das Geld "geparkt" ist, bin aber für Tipps dankbar.
Fazit: Langsam sollte ich mir einen Steuerberater zulegen.
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