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Verfasst von: Thomas am 17.08.2017 10:50
 


THEMA:  Zahllasten / Gutschriften FA und SVA

Hallo zusammen,

Ich bin Einzelunternehmer und E/A Rechner und bisher hatte ich es so gehalten:

1. Nur wenn etwas auf meinem Konto landet oder abfliesst wird es erfasst. Das bedeutet, dass ich eine etwaige Gutschrift des Finanzamts (Vorsteuer) nie erfasst habe. Auch eine Überwiesung an das Finanzamt (UST Zahllast) habe ich nicht erfasst, da diese ja keine Betriebsausgabe ist. Ist es hier Usus ein Verrechnungskonto für das Finanzamt zu erstellen auf das man dann alle Zahlungen bucht? Dem FA wird das ja egal sein? Meines Erachtens nach verliert man aber sonst die Übersicht

2. SVA Beitragszahlungen sind klar Ausgaben, Gutschriften aber deshalb doch noch keine Einnahmen? Sagen wir ich zahle je Quartal 500€ und erhalte im dritten Quartal eine Gutschrift in der Höhe von 2000€. Danach "zahle" ich dann noch für das dritte und vierte Quartal je 500€ Vorschreibung, habe am Ende des Jahres also noch 1000€ Guthaben bei der SVA. Buche ich hier nur die tatsächlichen Zahlungen (also die 4x500€) als Betriebsausgaben oder muss man hier Gutschriften auch noch irgendwie erfassen? Ich hätte gesagt: 4x500€ jeweils als Betriebsausgabe ausweisen und Gutschrift einfach ignorieren da ja nicht relevant ist, wo das Geld "geparkt" ist, bin aber für Tipps dankbar.

Fazit: Langsam sollte ich mir einen Steuerberater zulegen.

 

Verfasst von: Thomas am 18.08.2017 11:19
 


THEMA:  Zahllasten / Gutschriften FA und SVA

Habe diesen Thread hier gefunden: https://www.steuerberater.at/forum/189638/hl/SV-Gut/sv-gutschrift_bei_steuererkl%C3%A4rung_angeben . Das dürfte im Hinblick auf Frage 2 wohl die Antwort sein (Auszahlung der Gutschrift ist nicht erfolgt, also wird auch das Verbrauchen dieser nicht als Ausgabe deklariert, da kein Zahlungsfluss stattgefunden hat). Macht Sinn. 

Gerne lasse ich mich jedoch eines Besseren belehren :)

Verfasst von: Thomas am 18.08.2017 11:41
 


THEMA:  Zahllasten / Gutschriften FA und SVA

Habe diesen Thread hier gefunden: https://www.steuerberater.at/forum/189638/hl/SV-Gut/sv-gutschrift_bei_steuererkl%C3%A4rung_angeben . Das dürfte im Hinblick auf Frage 2 wohl die Antwort sein (Auszahlung der Gutschrift ist nicht erfolgt, also wird auch das Verbrauchen dieser nicht als Ausgabe deklariert, da kein Zahlungsfluss stattgefunden hat). Macht Sinn. 

Gerne lasse ich mich jedoch eines Besseren belehren :)

Verfasst von: C.S. am 19.08.2017 10:16
 


THEMA:  Zahllasten / Gutschriften FA und SVA

Sehr geehrter Herr Thomas,

als Einnahmen-/Ausgabenrechner haben Sie bzgl. Umsatz- bzw. Vorsteuer die Möglichkeit diese gem. § 4/3 EStG nach der Brutto- bzw. Nettomethode zu erfassen.

Bei der Bruttomethode stellt die fakturierte und vereinnahmte (zugeflossene) Umsatzsteuer eine Einnahme, die gezahlte und verausgabte mit einer bezogenen Lieferung oder sonstige Leistung zusammenhängende Vorsteuer eine Ausgabe dar. Die Abfuhr (Bezahlung) der der USt-Zahllast stellt wieder eine Ausgabe dar und ist nach der Bruttomethode in der E/A-Rechnung zu erfassen. 

Bei der Nettomethode werden sowohl die vereinnahmte Umsatzsteuer als auch die verausgabte Vorsteuer und die spätere Zahllast als durchlaufende Posten behandelt und bleiben in der E/A Rechnung außer Ansatz.  

Für etwaige weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C.S

CSSteuerberatung@gmx.at

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