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Verfasst von: Stefan am 16.08.2017 12:20
 


THEMA:  Korrektur der UVA

Es kommt von Zeit zu Zeit vor, dass Belegen erst angefordert werden mussten oder von Dingen, die ich eingekauft habe, erst auftauchen, nachdem die UVA durchgeführt wurde und die USt abgeführt wurde. Unterm Strich sind das im Monat so rund 100 Euro an USt, die ich zu viel angeführt habe.

Macht es Sinn, eine Korrektur der UVA zu machen, oder soll ich das dann im Rahmen der Umsatzsteuererklärung machen?

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