Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Christoph Altendorfer am 25.07.2017 06:46
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer?

Guten Tag,

ich lebe seit 2010 in einer Mietkaufwohnung (Baujahr 2010) die ich 2020 kaufen kann. Da ich seit kurzem nicht mehr ganz zufrieden mit meiner Wohnsituation bin überlege ich umzuziehen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob ich noch bis 2020 warten soll um die Wohnung vor Umzug in mein Eigentum übergehen zu lassen und sie dann selber zu verkaufen. 

Oder anders herum gefragt, wenn ich die Wohnung kurz nach Kauf selber wieder verkaufe (2020 oder 2021), muss ich dann Immobilienertragsteuer entrichten oder gilt dann die Hauptwohnsitzbefreiung für mich.

 

Vielen Dank

Christoph Altendorfer

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.139.72.78 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.