Sehr geehrte Irvine,
es kommt darauf an woher die Ware stammt (Abgangsort der Lieferung). Wurde aus einem Mitgliedstaat der EU geliefert oder hat der Lieferer den Gegenstand vorher in die EU eingeführt, kann eine IG Lieferung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzung des Art 1 Ustg) vorliegen. Nach Ihrer Sachverhaltsbeschreibung scheint dies der Fall zu sein.
- Erwerber ist Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt
- Lieferung an den Erwerber wird von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführt
- Lieferer unterliegt nicht der Kleinunternehmerregelung
- Gegenstand gelangt bei der Lieferung an den Abnehmer vom Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates
Unabhängig davon was auf der Rechnung steht (Adresse) liegt dann ein iG Erwerb vor. Eine Rechnung ist nicht erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
C.S |