Ein Versicherungsmakler, welcher ausschließlich unecht steuerbefreite Umsätze tätigt, erwirbt für sein Unternehmen einen Fiskal-PKW (Vorsteuerabzugsberechtigt). Natürlich steht im kein Vorsteuerabzug zu. Muss er nun bei Verkauf 20% Ust. in Rechnung stellen? Im Grunde unterliegt dieser Verkauf ja nicht der Ust.befreiung für Versicherungsgeschäfte und wäre somit steuerpflichtig zu behandeln?