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Verfasst von: Stefan am 14.07.2017 22:17
 


THEMA:  Werbungskosten Student + Angestellter
Guten Tag,
ich habe einige Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung:
Ich habe im April 2014 einen Laptop erworben und war zu dieser Zeit Lehrling für Mediendesign. Von September bis November war ich Vollzeit im selben Beruf tätig und ab Jänner 2015 beim Bundesheer um den Grundwehrdienst abzuleisten. Im März 2015 wurde mir dieser Computer gestohlen, was auch über eine Anzeige bei der Polizei dokumentiert ist. Die Frage ist wie viel der Kosten von diesem Computer kann ich als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Muss ich bezüglich Diebstahl beim Steuerausgleich noch etwas beachten?


Zur zweiten Frage:
Im April 2015 habe ich einen neuen Laptop erworben. Ab September 2015 war ich für 20h/Woche, (bzw. 24h/Woche ab Sept 2016) als Programmierer tätig, wo ich ausschließlich dieses Gerät verwendet habe. Zusätzlich bin ich ebenso seit September 2015 Student. 
Wie viel Privatanteil kann ich realistischerweise zur Berechnung des Absetzungsbetrages verwenden. Laut AK Website beträgt dieser ja 40% sofern man nicht belegen kann, dass der Computer häufiger beruflich genutzt wird. Die berufliche Nutzung kann ich belegen und die Nutzung fürs Studium sollte doch auch absetzbar sein, oder liege ich hier falsch? Kann ich in diesem Fall 80-90% der Kosten absetzen?

Letzte Frage:
Können von den Studienkosten nur der Studienbeitrag, oder auch ÖH-Beitrag und Unkostenbeiträge abgesetzt werden?




Vielen Dank,
LG St

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