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Verfasst von: Enjo am 10.07.2017 11:58
 


THEMA:  Abgang aus Anlagenverzeichnis / Privatentnahme

Liebes Forum,

ich hätte zwei einfach theoretische Frage und würde mich freuen wenn mir diese jemand schnell beantworten könnte:

1.) Angenommen, ich kaufe ein GWG mit Vorsteuerabzug welches ich sofort komplett abschreibe. Nach einem Jahr möchte ich den Gegenstand privat entnehmen - wie sieht das in der Praxis aus? Eigenbeleg zur Privatentnahme ist korrekt? Wenn ja, setze ich den Zeitwert an und zahle dafür die Ust. nach?

2.) Angenommen, ich kaufe einen beliebigen Gegenstand gleich steuerfrei (innergemeinschaftlicher Erwerb), entscheide mich nach Kauf aber um diesen doch nicht betrieblich zu nutzen - reicht dazu, für den Gegenstand in der UVA einfach die Ust. nachzuzahlen? Muss ich das dann auch kompliziert mit Privatentnahme etc. machen oder braucht der Gegenstand gar nicht in der Buchhaltung aufscheinen?

 

Danke & LG

Enjo

 

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