Hallo,
ich bin bin gerade beim Einbuchen von Ausgangsrechnungen über Dienstleistungen. In einigen ARs wird neben der Dienstleistung auch eine Anfahtspauschale verrechnet (für Wien, Graz etc.). Läuft die Anfahrtspauschale auch über Umsatzerlöse zB Erlöse Anfahtspauschale (KZ9040) oder kann ich diese auch unter zB 4950 weiterverr. Aufwendungen verbuchen (Übrige Betriebl. Erträge KZ9090)? Mein Klient meint er verrechnet das wg Abnutzung seines Kfz für die Anfahrt. Steht aber in seiner Dienstleistungspreisliste diese Anfahrtspauschale. Bitte um Info was hier richtiger wäre inkl. Argumentation danke. |