Hallo liebe Leute!
Auch wenn im Forum scheinbar nicht auf alles eine Antwort gefunden wird, probier ich's trotzdem einmal.
Ich gründe am 7.7 ein Einzelunternehmen in den Bereichen Audio/Video& Onlinehandel. Jetzt hiess es schon öfter dass man die ersten Jahre auch wenns hart ist die Hälfte - am besten vom Umsatz- weglegen soll, doch ich verstehs nicht warum eigentlich.
Hier wie ich die Sache in Österreich zumindest die ersten zwei Jahre sehe:
1) Ich lasse mich umsatzsteuerbefreien, wenn ich keine UmSt kassiere muss ich auch nix abliefern.
2) bleibt die einkommenssteuer: hier schau ich anfangs - notfalls mit firmenausgaben- dass ich nicht über 11k Einkommen komme, dann muss ich da auch nichts nachzahlen& leb' jetz auch gut mit den 900e/Monat (vorallem wenn zb ab jetzt kfz kosten als firmenausgaben zähln kann).
3) angestellte also lohn&kommunalsteuer hab' ich keine
4) gmbh also körperschaftssteuer auch nicht. sprich ich werd anfangs keine steuern nachzahln?
5) da es in den ersten 2 jahre bei da krankenversicherung keine nachbemessung gibt u
6) d unfallversicherung sowieso nicht gewinnabhängig ist,
7) gehts jetz mal 2 jahre bis 30k umsatz und 11k gewinn rein um maximal die 20% pensionsV von wiederum max 2k (wird ja auf ca 9k eingeschätzt), also um eine maximale nachzahlung von 400e, thats it?
8) touriinteressensbeitrag zahln ich als kleinunternehmer auch nicht, vermieten ja keine ferienwohnungen.
Warum soll ich dann wenn ich zb 10k erwirtschafte 2017 davon 5k weglegen, da die mein mindestpensionsV Beitrag im Halbjahr auf 4,5 bemessen wird, brauch ich da kaum was nachzahlen wenn ich mir 5k auszahle? von mir aus zur sicherheit 1-2k weglegen (kommt ja immer irgendwas ungeplantes) und den rest investier ich doch lieber in d qualität meiner firma/eröffne neue einnahmemöglichkeiten oder geb das geld für werbung aus oder? vielleicht check ich irgendwas noch nicht, sagt mir bitte wenn Ihr den Fehler seht;) ... schönen Abend & danke für eure Zeit, dorian (sorry für die Form/Schreibung, tippte alles am Handy:) |