Ich bin umsatzsteuerpflichtig (kein Kleinunternehmer) und verkaufe einen gebrauchten Laptop an privat.
Der Laptop ist ca. 2 1/4 Jahre alt und wurde damals als Geringwertiges Wirtschaftsgut angeschafft (also theoretisch abgeschrieben).
Der erzielte Kaufpreis wird wohl inkl. Ust. zu verstehen sein, d.h. im Beleg für den Käufer, ist die Ust. herauszurechnen und anzuführen.
Liege ich damit richtig? Oder gibt es einen Argumentation, mit der man den Kaufpreis ohne Ust. zu verbuchen könnte (brutto = netto),
z.B. weil es sich nicht um die eigentliche unternehmerische Tätigkeit handelt?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort! |