Sehr geehrtes Steuerberaterteam,
ich habe meine Bankomatkarten der Bank zurückgegeben und habe vom Jahresgebühren die Hälfte der Gebühren zurückerstattet bekommen. Ich mache ganz einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung und habe die anfallende Kartengebühren damals als übr. Betriebskosten (9230) verrechnet. Wie soll ich jetzt die refundierten Gebühren ansetzen? Das sind meiner Meinung nach keine Einnahmen.
Ich bitte um Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen: Sophie Dubann |