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Verfasst von: Sophie Dubann am 08.06.2017 19:08
 


THEMA:  Refundierung Bankkarten

Sehr geehrtes Steuerberaterteam,

ich habe meine Bankomatkarten der Bank zurückgegeben und habe vom Jahresgebühren die Hälfte der Gebühren zurückerstattet bekommen. Ich mache ganz einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung und habe die anfallende Kartengebühren damals als übr. Betriebskosten (9230) verrechnet. Wie soll ich jetzt die refundierten Gebühren ansetzen? Das sind meiner Meinung nach keine Einnahmen.

Ich bitte um Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen: Sophie Dubann 

Verfasst von: Simon am 09.06.2017 19:41
 


THEMA:  Refundierung Bankkarten

warum glauben sie dass es keine einnahmen sind?

Verfasst von: Sophie Dubann am 09.06.2017 20:50
 


THEMA:  Refundierung Bankkarten

Ich habe gedacht, Refundierung ist wie Gutschrift zu behandeln und mit negativen Betrag als übr. Betriebskosten anzusetzen. Wenn es Einnahmen wären, würden mit der üblichen Tätigkeit verbunden sein, in meinem Fall Handelswarenerlöse. Aber ich bin unsicher!

MfG: Sophie Dubann

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