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Verfasst von: Herr Boufeljat am 08.06.2017 10:11
 


THEMA:  Abgrenzung ggf. Aktivierung von Vergebührungskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben im Moment eine kleinen Shop in Östereich angemietet der demnächst ausgebaut werden soll.

Wir bekommen jedoch schon die ersten Kosten zugesandt. Meine Frage wäre ist die Vergebührung im Östereich

ggf. Abgrenzungsfähig über die Mietdauer oder gar Aktivierungspflichtig?

 

Vielen Dank für das Feedback

 

Mti freundlichen Grüßen

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.06.2017 12:02
 


THEMA:  Abgrenzung ggf. Aktivierung von Vergebührungskosten

Um diese Frage zu beantworten, müsste man zuerst wissen, welche Art von Buchhaltung Sie machen.

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