Guten Tag,
ich habe eine Frage und hoffe dass mir diese eventuell jemand hier beantworten könnte, folgendes: in letzter Zeit kam es bei Bestellungen afu Amazon für den Betrieb mehrmals vor, dass Verkäufer aus dem Ausland (also die über Amazon verkaufen) als Rechnungsadresse die abweichende Lieferadresse angaben. Es handelt sich bei den Rechnungen um Beträge bis maximal 35€, Ansuchen um Rechnungskorrekturen blieben leider unbeantwortet. Insofern nun die Frage: Kann ich die Rechnung trotzdem so als Ausgaben geltend machen oder muss hierfür Eigenbelege schreiben?
Danke,
Martin |