Hallo, ich habe eine Rechnung an eine deutsche Firma ausgestellt, die sich auf Nachlassmanagement spezialisiert hat. Die Rechnung wurde dann aus dem Nachlass bezahlt.
Habe ich es richtig gemacht, wenn ich die Umsatzsteuer ausgewiesen habe (im Kontoauszug steht nicht die Firma, sondern eine private Person)? Muss ich auch eine Zusammenfassende Meldung abgeben, wenn es sich um eine B2C Dienstleistung handelt? Und, auf welches Konto soll ich die Einnahme in meinem E/A-System eigentlich buchen? Bisher habe ich nur ein paar Rechnungen an deutsche Firmen im Rahmen des Reverse-Charge-Systems ohne Steuer ausgestellt.
Für Ihre Antwort und Hilfe danke ich Ihnen im Voraus!
MfG Ivana Kulhankova |