Liebes Forum,
ichh abe erst kürzlich ein Gewerbe eröffnet und hätte drei kurze Fragen bezüglich des Vorsteuerabzuges bei Reisekosten.
Ich führe parallel zum Fahrtenbuch ein Reisekostenbuch bei dem ich die jeweiligen Zeiträume von Dienstreisen und zustehenden Diäten aufliste.
1.) Ich habe irgendwo gelesen dass für einen Vorsteuerabzug bei Reisekosten immer ein Beleg vorhanden sein muss - stimmt dies? Ich wüsste nicht, wie ich für diedse fiktiven Reisepauschalen einen Beleg bekommen soll - oder ist das so zu verstehen, dass es zum Nachweis der jeweiligen Dienstreisen von mir an Leistungsempfänger gestellte Rechnungen geben muss?
2.) Wie verhält sich der Vorsteuerabzug bei Dienstreisen in's Ausland? Ich habe das so aufgefasst, dass ich die Vorsteuer für den aliquot im Inland verbrachten Anteiil abziehen kann, den Anteil im Ausland (jeweilige Länderpauschale) quasi brutto als Ausgabe absetzen kann - richtig gedacht?
3.) Generelle Frage: Ich begleite im Herbst eine Band auf ihrer Tour als Fotograf durch Österreich und Deutschland. Wir reisen im Bus ("Nightliner", sprich wir schlafen auch im Bus) für den die Band aufkommt. Verpflegung gibt's ein - oder zwei Mal am Tag ... kann ich hierfür auch Reisekosten geltend machen?
Danke & beste Grüße,
Aron
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