Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Alex am 05.05.2017 17:38
 


THEMA:  Umzug ins Ausland

Ich suche nach einer vorläufigen Antwort auf eine Frage bezüglich eines Umzugs ins Ausland.

 

Ich war bei einer international ausgerichteten Firma in Wien angestellt bis zum 31.03 angestellt. Im Rahmen meiner dortigen Tätigkeit habe ich 2 Monate in Deutschland verbracht. Nun habe ich meine Firma gewechselt und war zuerst in der deutschen Niederlassung für einen Monat "geparkt" bis mein holländischer Vertrag fertig wurde. Ich bin aber weiterhin auf Projekt in Wien. Somit ergibt sich folgende Situation:

01.01.17 - 31.01.17: In Wien angestellt, insgesamt 26 Tage in Deutschland tätig + 64 in Österreich gelebt / tätig

01.04.17 - 30.04.17: In Deutschland angestellt, insgesamt 16 Tage in Österreich tätig + 14 Tage in Österreich gemeldet 

01.05.17 - 16.05.17: In den Niederlanden angestellt, insgesamt 8 Tage in Österreich tätig + 6 Tage in Österreich gemeldet

ab 16.05.17: In den Niederlanden angestellt und gemeldet, auf Projekt in Österreich 4 Tage die Woche bis September (ergibt somit hoch gerechnet 76 Arbeitstage in Österreich)

Somit folgende Bilanz:

Gemeldet: 4,5 Monate in Österreich, 7,5 Monate in den Niederlande

Steuern bezahlt: 3 Monate in Österreich, 1 Monat in Deutschland, 8 Monate in den Niederlanden

Projektarbeit: 26 Tage Deutschland, 164 Tage Österreich, Rest Niederlande

 

Nun wird ja definiert, dass der Lebensmittelpunkt ab 183 Tage in einem Land besteht - liege ich somit korrekt in der Annahme, dass ich in den Niederlanden voll steuerpflichtig bin und in Deutschland / Österreich nicht?

Wäre auch über einen Tipp für einen Steuerberater froh (falls die Firma das nicht übernimmt).

Danke sehr!

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.116.42.208 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.