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Verfasst von: Tina Blaschke am 27.04.2017 19:00
 


THEMA:  Schulbesuch / SChüleraustausch als Sonderausgaben?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin alleinerziehende Mama einer 15jährigen Tochter, die seit Jänner 2017 eine private AHS (Waldorfschule) besucht. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2017 möchte ich gerne einerseits fragen, ob die Kosten für diesen Schulbesuch von der Steuer abgesetzt werden können und wenn ja, wo man das einzutragen hat. Es ist ein bisschen kompliziert - meine Tochter war im Jänner, Februar und März als ordentliche Schülerin in der besagten Schule angemeldet, dafür sind 1 430.- aufgelaufen. seit dem ist sie als Austauschschülerin in Japan und verbringt dort ein SChuljahr. Die gesamten PRogrammkosten für diesen Austausch betragen knapp 10 000 Euro. Wie schaut es mit den Kosten aus, die ich für diesen Aufenthalt im Ausland zu bezahlen habe? Es handelt sich ja um eine Ausbildung, da meine Tochter einerseits die Schule besucht und andererseits wichtige interkulturelle Erfahrungen macht, die sie in ihrem späteren LEben voranbringen können. deswegen denke ich mir, dass es vielleicht auch für diese Kosten eine Möglichkeit gibt, abgesetzt zu werden. Ich danke Ihnen für Ihre Unterst+ützung und freue mich auf Ihre Antwort.Mit freundlichenGrüssen Tina Blaschke

Verfasst von: Simon B am 28.04.2017 23:20
 


THEMA:  Schulbesuch / SChüleraustausch als Sonderausgaben?

Kurz gesagt nein da die Kosten nicht zwangsläufig erwachsen, nur in diesem fall könnte man solche kosten als außergewöhnliche belastung absetzen. 

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