Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich einer Pflichtveranlagung in Österreich nach einem Rückzug aus Deutschland.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Im Jahr 2016 einige Monate in Deutschland wohnhaft und nichtselbstständig erwerbstätig (kein Wohnsitz in Österreich); danach unterjähriger Umzug und Wohnsitzanmeldung in Österreich, jedoch keine Erwerbstätigkeit für die restlichen Monate im Jahr 2016; keine anderwertigen Einkünfte/Bezüge; Versicherung erfolgte über eine freiwillige Selbstversicherung.
Ist für das Jahr 2016 in Österreich eine Pflichtveranlagung erforderlich?
Vielen Dank im Voraus! |