ich bin sprach los!
seit 5 jahren wende ich als kleinunternehmer die basis + vorsteuerpauschalierung an in summe 12% + 1,8%!
durch einen neuen wohnsitz habe ich jetzt auch ein anderes finazamt. bei der steuererklärung 2016 kam auch prompt die nachricht das ich die 1,8% vorsteuerpauschale nicht anwenden darf und für 2015 gab es auch gleich eine nachforderung! frechheit!
meine quelle ist die wirtschaftskammer:
Das Pauschale ist ein Nettowert. Im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung (z.B. als Kleinunternehmer), die den Verlust des Rechtes auf den Vorsteuerabzug zur Folge hat, stellt die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende nicht abzugsfähige Umsatzsteuer einen Kostenfaktor dar und ist einkommensteuerlich zusätzlich zum Pauschale absetzbar.
Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung durch unecht steuerbefreite Unternehmer die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerpauschale laut Verordnung in Höhe von 1,8% zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden.
WIE VERSTEHEN SIE DAS?
danke für jede hilfe |