Liebe Mariana!
Das kommt ganz darauf an warum das Geld entnommen wird. Wenn es als Geschäftsführerbezug entnommen wird, dann gehört dieser über die Lohnverrechnung abgerechnet (Es sind dafür eventuell DB,DZ,Kommunalsteuer und vielleicht auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer - je nach Beteiligungsverhältnis und Ausgestalltung des Gesellschaftervertrages abzuführen) Stellt die Entnahme eine Gewinnausschüttung dar, so ist darüber eine Meldung an das Finanzamt abzugeben. Für nähere Auskünfte können Sie mich auch gerne anrufen: (TEl: 0664/1047970)
Liebe Grüße Christian Kunst (Steuerberater kzwei wirtschaftstreuhand)
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