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Verfasst von: Mariana am 16.04.2017 08:49
 


THEMA:  Gewinnentnahme

Ich habe eine Frage wegen Gewinnentnahme aus der Gmbh: - wenn ich mir laufend aus der Gmbh Geld entnehme, muss ich dem FA  das laufend melden oder genügt es mit der Jahreserklärung...oder wie mache ich das . Danke für die Hilfe!

Verfasst von: Christian Kunst Kzwei Steuerberatung am 18.04.2017 08:20
 


THEMA:  Gewinnentnahme

Liebe Mariana!

Das kommt ganz darauf an warum das Geld entnommen wird. Wenn es als Geschäftsführerbezug entnommen wird, dann gehört dieser über die Lohnverrechnung abgerechnet (Es sind dafür eventuell DB,DZ,Kommunalsteuer und vielleicht auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer - je nach Beteiligungsverhältnis und Ausgestalltung des Gesellschaftervertrages abzuführen) Stellt die Entnahme eine Gewinnausschüttung dar, so ist darüber eine Meldung an das Finanzamt abzugeben. Für nähere Auskünfte können Sie mich auch gerne anrufen: (TEl: 0664/1047970)

Liebe Grüße Christian Kunst (Steuerberater kzwei wirtschaftstreuhand)

 

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