Hallo,
Ich habe eine eigentlich ziemlich banale Frage, aber scheinbar sind sich trotzdem viele nicht sicher (ich habe da komplett konträre Aussagen gehört). Ich bin E/A-Rechner und habe die Aufforderung "keine Buchung ohne Beleg" immer so aufgefasst, dass ich die Buchung mit einer Rechnung (an mich oder von mir an meine Kunden) "belegen" können muss, diese Dokumente also ausreichen. Natürlich erfasse ich beides in einem Buchhaltungsprogramm und diese "Belege" erhalten eine eindeutige Nummer.
Jetzt habe ich eine Lücke in meinen Kontoauszügen, habe aber nun gelesen dass diese ebenfalls lückenlos aufzubewahren sind. Ist das jetzt wahr? Auch wenn ich doch daneben ohnehin alle Eingangs und Ausgangsrechnungen durchnummeriere? Ich kann solche Bankauszüge inkl. Bankbelege theoretisch nachbestellen, aber das wird teuer und unnötige Kosten möchte ich natürlich vermeiden. |