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Verfasst von: Sabrina E. am 11.04.2017 07:24
 


THEMA:  2 Angestelltenverhältnisse und freiberuflich

Hallo,

ich werde demnächst zwei Jobs anstreten, einen Teilzeitjob (50%) und zusätzlich geringfügig arbeiten. Zudem bin ich nebenberuflich für ein paar wenige Stunden im Monat freiberuflich tätig. Das Einkommen beläuft sich hier meistens auf unter 100 bis max 200 Euro im Monat.

Nun zu meiner Frage: Rentiert sich das? Mein Einkommen wird ja zusammengezählt und dann muss ich SVA und Lohnsteuer nachzahlen. Wie siehts mit der Einkommenssteuer aus? Um es noch komplizierter zu machen bin ich durch meine Arbeitsverhältnisse einerseits bei der BVA und andererseits bei der GKK (geringfügig) versichert. Wie gleicht sich das dann aus?

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.04.2017 17:27
 


THEMA:  2 Angestelltenverhältnisse und freiberuflich

Wenn der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit unter € 5.100,-- im Jahr liegt, dann fällt dafür keine Sozialversicherung an.

für die Einkommensteuer werden alle 3 Einkommen zusammengerechnet und nach Tarif versteuert.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Sabrina E. am 12.04.2017 17:03
 


THEMA:  2 Angestelltenverhältnisse und freiberuflich

Vielen Dank für die Antwort! Und für die Lohnsteuer? Werden da nur die unselbstständigen Einkünfte oder auch wieder alle Einkommen zusammengerechnet?

Verfasst von: Mark am 12.04.2017 17:27
 


THEMA:  2 Angestelltenverhältnisse und freiberuflich

Einkommenssteuer = Lohnsteuer (Bezeichnung bei den Selbstständigen). Sämtliche Einkünfte (selbstständige & unselbstständige) werden im Einkommenssteuerbescheid erfasst, bereits bezahlte Lohnsteuer aus Ihrem Angestelltenverhältnis berücksicht und dann die fällige Einkommenssteuer Ihrer freiberuflichen Tätigkeit berechnet.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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