Hallo,
es geht um einen EAR welcher zur Regelbesteuerung optiert ist. Gründung 6.2. - Ausgabe für Notebookkauf 7.2.
Leider wurde beim Onlinekauf bei einer Deutschen Firma noch keine UID-Nr. angegeben > die Rechnung wurde aber schon richtig auf die Firma ausgestellt (e.U.)
Nun hat die deutsche Firma die Rechung unter Angabe ihrer Österreichischen UID-Nr verkauft & AT-UST in Rechnung gestellt. Ich denke der Lieferant hat die Lieferschwelle nach AT überschritten und ist somit für Schwellenerwerber (mangels Angabe einer UID-Nr gilt der Kleinunternehmer als Schwellenerwerber) in AT steuerpflichtig.
Nun hat der e.U.=Käufer aber nun schone eine UID-Nr > was sagt ihr?? Kann man sich hier dann trotzdem 20% VST abziehen?? Weil ich bin der Meinung dass man gerade in den ersten Paar Wochen noch so etwas passieren kann oder??
Theoretisch hat der Verkäufer ja schon in AT eh die UST abgeführt - somit kann sich der Käufer dann in AT auch die VSt holen oder?? Also für das Österreichische Steueraufkommen wäre es ja so kein Schaden? Was sagt ihr??
In Zunkunft wird natürlich mit Angabe der UID bestellt :-)
Möchte mich nur vergewissern ob ihr auch die VST abziehen würdet?? weil geht doch um 515€
danke |