Also die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2017 bei € 425,70 monatlich.
Wieviele Arbeitsstunden das sind ist nicht relevant. Da es ja darauf ankommt, welcher Kollektiv zur Anwendung kommt bzw. ob der DG mehr zahlt als er muss. Es kann also durchaus sein, dass man mit 8 Wochenstunden bereits darüber ist. Aber wie gesagt kommt es auf den Verdienst an und nicht auf die Stunden. |