Ich habe gerade in FinanzOnline meine Einkommenssteuererklärung gemacht und mir per Vorabrechung den Steuerbetrag anzeigen lassen. Es steht dort, dass sich eine Nachforderung in Höhe von X Euro ergibt. Von diesem Betrag wurden die von mir bereits geleistete Einkommenssteuererklärung nicht abgezogen. Muss ich diese Vorauszahlung noch irgendwo angeben, oder kann ich darauf vertrauen, dass sie vom Finanzamt automatich berücksichtigt wird, obwohl die Vorberechnung das nicht tut? |