Schönen Abend,
Ich hätte bitte ne Frage an euch: Habe bei der Buchhaltungsabschlusserstellung für 2016 nun einen Beleg vom 31.12.2015 gefunden, den ich 2015 vergesse habe einzubuchen, obwohl am noch am 31.12.2015 bezahlt.
Kann ich diesen mit 01.01.2016 nachbuchen? Was kann ich machen, dass der Beleg nicht verloren ist? Sind doch knapp 600 Euro.
Den 2015 er Abschluss habe ich bereits letzten Sommer beim Finanzamt eingereicht.
Vielen Dank,
Heinz
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