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Verfasst von: Heinz Berner am 13.03.2017 20:02
 


THEMA:  EAR - vergessener Beleg aus Vorjahr - nachbuchen?

Schönen Abend,

Ich hätte bitte ne Frage an euch: Habe bei der Buchhaltungsabschlusserstellung für 2016 nun einen Beleg vom 31.12.2015 gefunden, den ich 2015 vergesse habe einzubuchen, obwohl am noch am 31.12.2015 bezahlt.

 

Kann ich diesen mit 01.01.2016 nachbuchen? Was kann ich machen, dass der  Beleg nicht verloren  ist? Sind doch knapp 600 Euro.

 

Den 2015 er Abschluss habe ich bereits letzten Sommer beim Finanzamt eingereicht.

 

Vielen Dank,

Heinz

 

Verfasst von: Simon B am 13.03.2017 23:01
 


THEMA:  EAR - vergessener Beleg aus Vorjahr - nachbuchen?

Um welche Ausgaben handelt es sich genau? Handelt es sich um wiederkehrende Ausgaben wie z.b. Miete?

Verfasst von: Heinz am 14.03.2017 05:52
 


THEMA:  EAR - vergessener Beleg aus Vorjahr - nachbuchen?

Nein nicht wiederkehrend. es handelt sich um eine Dienstleistungsrechnung.

Verfasst von: Simon b am 14.03.2017 20:29
 


THEMA:  EAR - vergessener Beleg aus Vorjahr - nachbuchen?

Wann haben sie den bescheid bekommen? Vielleicht können sie noch beschwerde einlegen.

Verfasst von: Heinz am 14.03.2017 22:07
 


THEMA:  EAR - vergessener Beleg aus Vorjahr - nachbuchen?

Den Bescheid habe ich Anfang Jänner bekommen - somit ist der eine Monat zum Einspruch bereits abgelaufen oder?

 

Danke,

Heinz

Verfasst von: Simon B am 15.03.2017 18:35
 


THEMA:  EAR - vergessener Beleg aus Vorjahr - nachbuchen?

Ja, sie können aber wiesereinsetzung in den vorherigen stand beantragen. Dann müssen glaubhaft machen warum sie die frist verpasst haben. Andere möglixhkeiten gibt es glaube ich nicht mehr.

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