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Verfasst von: Gast am 12.03.2017 15:06
 


THEMA:  Genossenschaftsbeitrag absetzbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe 2016 eine Genossenschaftswohnung bezogen und auch einen

Beitrag von ca. € 44.000 bezahlt.

Kann man diesen in der Arbeitnehmerveranlagung unter Kennzahl 456 noch absetzen?

Zitat von der bmf Seite:

 

..oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde.

 

 

Dies wurde definitiv.

 

Mfg

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