Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2016 eine Genossenschaftswohnung bezogen und auch einen
Beitrag von ca. € 44.000 bezahlt.
Kann man diesen in der Arbeitnehmerveranlagung unter Kennzahl 456 noch absetzen?
Zitat von der bmf Seite:
..oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde.
Dies wurde definitiv.
Mfg |