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Verfasst von: Christian am 09.03.2017 20:16
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Wohnraumschaffung

Guten Tag!

Ich habe 2015 ein Grundstück mit einem alten Haus erworben. Soweit ich mich informiert habe, kann ich die Kosten, bzw. Finazierungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht geltend machen, da es keine Neuschaffung ist.

Kürzlich habe ich mich entschieden das Grundstück zu teilen und auf der dadurch entstehenden neuen Bauparzelle, ein neues Haus zu bauen.

Kann ich, da das Grundstück bereits 2015 gekauft wurde und aufgrund der geänderten Situation bzgl. Wohnraumschaffung, die Kosten + Darlehenszinsen für die Arbeitnehmerveranlagung 2016 geltend machen?

Besten Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.03.2017 12:35
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Wohnraumschaffung

Da der Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurde, können Sie die 2016 geleisteten Darlehensrückzahlungen geltend machen.

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