Guten Tag!
Ich habe 2015 ein Grundstück mit einem alten Haus erworben. Soweit ich mich informiert habe, kann ich die Kosten, bzw. Finazierungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht geltend machen, da es keine Neuschaffung ist.
Kürzlich habe ich mich entschieden das Grundstück zu teilen und auf der dadurch entstehenden neuen Bauparzelle, ein neues Haus zu bauen.
Kann ich, da das Grundstück bereits 2015 gekauft wurde und aufgrund der geänderten Situation bzgl. Wohnraumschaffung, die Kosten + Darlehenszinsen für die Arbeitnehmerveranlagung 2016 geltend machen?
Besten Dank im Voraus! |