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Verfasst von: Marius am 09.03.2017 00:19
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Hallo liebes Forum,

eine generelle Frage: wenn ich beispielsweise eine Kamera, welche ich privat (und dementsprechend ohne Vorsteuerabzug) gekauft habe und nach der Gewerbeerööffnung per Eigenbeleg ins Betriebseigentum eingelegt habe, wieder verkaufe - muss ich dann 1.) überhaupt eine Rechnung ausstellen (oder reicht ein Beleg?) und 2.) wenn ja, auf dieser Ust. ausweisen (regelbesteuerter Kleinunternehmer)? Zweiteres wäre halt recht unvorteilhaft da ich die Ust. beim Kauf auch privat bezahlt habe und bei einem Wiederverkauf dementsprechend doppelt draufzahlen würde.

 

Danke!

Verfasst von: Simon B am 09.03.2017 21:22
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Ja sie müssten die Kamera mit Ust verkaufen wenn sie regelbesteuert sind. Aber sie zahlen ja die Ust nicht. Sie schlagen sie nur drauf und für den anderen Unternehmer ist es auch kein Kostenfaktor.

Die Überlegung wäre die Kamera wieder zu entnehmen und dann privat zu verkaufen. Ist vielleicht günstiger, weil sie dann keine Est zahlen wenn der Teilwert den Buchwert entspricht. 

Verfasst von: Marius am 13.03.2017 14:33
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Hallo Simon B,

vielen Dank für die Info!

Nunja, verkaufe ich sie an einen Privatkunden (was beim Verkauf einer Kamera sehr wahrscheinlich ist), ist's natürlich schon ein Kostenfaktor da ich de facto 20% teurer bin im Gegensatz beim Kauf von einem Privaten. Zusätzlich muss ich zumindest 1 Jahr Garantie auf die Kamera geben.

Verstehe ich das mit der Privatentnahme so richtig? Folgendes Beispiel:

Ich kaufe eine Kamera um 1200€ brutto und lege sie zu 80% (20% Privatnutzung) in den Betrieb ein - sprich zu 960€ brutto bzw. 800€ netto nach dem Vorsteuerabzug (die 200€ Ust. für die Privatnutzung führe ich ab). Abgeschrieben wird sie auf 5 Jahre, sprich 160€ jährlich. Man nehme an, ich entnehme sie privat nach dem 3. Jahr bei einem Restbuchwert von 320€ - dementsprechend verbuche ich 320€ als Einnahme und führe davon 20% Ust. (64€) an die Finanz ab.

Soweit richtig?

 

Danke & LG,

Marius

Verfasst von: Marius am 13.03.2017 14:35
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Kleine Korrektur - natürlich führe ich nur 40€ Ust. für die 20% genannte Privatnutzung ab.

Verfasst von: Simon B am 13.03.2017 22:59
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Wenn Sie die Kamera eingelegt haben war das zum Marktwert ohne Ust. Bei einer neuerlichen Entnahme gibt es keine Vorsteuerkorrektur. Das wäre nur der Fall wenn Sie entnehmen aber vorher einen Vorsteuerabzug hatten.

Ich würde die Kamera zum Marktwert aus dem Unternehmen entnehmen. Wenn Sie Glück haben und der Marktwert ist nahe am Buchwert zahlen Sie keine Steuern.

Dann können Sie privat damit machen was Sie wollen.

Verfasst von: Marius am 14.03.2017 14:17
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Hallo Simon B,

vielen Dank für die Antwort.

Vorsteuerabzug würde ja gemacht werden: Bruttopreis 1200€, sprich 1000€ netto - durch die 20% Privatnutzung kann ich aber nur von 960€ die Vorsteuer abziehen. Die "vorab" abgezogene Vorsteuer von 40€ für den Privatanteil von 240€ müsste ich ja bei der UVA wieder zurückzahlen.

Aber eine Frage noch: angenommen, der Buchwert beträgt bei Entnahme 320€ und der Marktwert 500€ - dann müsste ich für den Buchwert von 320€ die Vorsteuer (64€) zurückzahlen, sowie für die übrigen 180€ dann nochmal zusätzlich Ust. abführen?

Es geht mir bei dieser Privatentnahme im Grunde nur darum, die Kamera wieder privat verkaufen zu können um die Gewährleistungspflicht zu umgehen.

LG,

Marius

Verfasst von: Simon b am 14.03.2017 20:32
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Kommt drauf an haben sie die kamera mit dem betrieb gekauft oder privat gekauft und dann eingelegt? Im zweiten fall hatten sie keinen vorsteuerabzug.

Verfasst von: Marius am 15.03.2017 12:25
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Hallo Simon,

wird natürlich mit dem Betrieb gekauft. Ich habe zwar auch vor, eine privat gekaufte Kamera per Eigenbeleg in dem Betrieb zu nehmen, aber da ist dann eh klar dass kein Vorsteuerabzug zusteht. Aber um auf das Thema Ust. zurückzukommen:

1.) Angenommen, ich lege eine privat gekaufte Kamera um 1000€ (brutto) für 5 Jahre - sprich 200€ jährliche AfA - ein und entnehme sie nach 5 Jahren wieder privat zum Zeitwert von 600€ -> muss ich dann Ust. abführen?

2.) Anstatt die Kamera privat zu entnehmen, verkaufe ich sie an eine Privatperson um 600€ - muss ich dann auch Ust. verrechnen und abführen obwohl ich keinen Vorsteuerabzug gemacht habe (bzw. machen konnte)?

 

Danke & LG

Verfasst von: Simon B am 15.03.2017 16:28
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Sie haben geschrieben die Kamera wurde eingelegt. In diesem Fall gibt es keinen Vorsteuerabzug und einen Entnahmeeigenverbrauch gibt es nur wenn man vorher einen Vorsteuerabzug hatte. Deshalb haben Sie im ersten Fall keine Ust.

Im zweiten Fall ist es ganz normal die Umsatzsteuer. Deshalb würde ich vorschlagen sie entnehmen die Kamera und verkaufen sie dann privat. Sie können die Kamera auch auf den Boden schmeissen dann haben sie einen Buchwertabgang und dann können sie damit machen was sie wollen.

Verfasst von: Marius am 15.03.2017 16:49
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Hallo Simon,

vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten - sehr nett von Ihnen, sich die Zeit zu nehmen!

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich eine privat gekaufte Kamera einlege, dies Umsatzsteuertechnisch im Grunde irrelevant ist. Den Privatanteil muss ich jedoch trotzdem beachten (also zu welchem Bruttopreis ich sie einlege), ja?

Ich habe vor, mir eine Zweitkamera zu kaufen, von dieser die Vorsteuer abzuziehen und zu 80% einzulegen. Meine privat gekaufte Erstkamera würde ich per Eigenbeleg zum Zeitwert einlegen, gehe aber davon aus dass ich dies ebenso zu 80% des Zeitwertes tun müsste?

Zum zweiten Fall: Also muss ich bei Entnahme ohne Vorsteuerabzug auch keine Ust. abführen obwohl bei Entnahme der Zeitwert über dem Buchwert liegt? Beispiel ich entnehme sie nach 5 Jahre (Buchwert = 0€) um 500€ -> ich muss die 500€ als Einnahme verbuchen und quasi nur Einkommenssteuer abführen.

Vielen Dank & liebe Grüße,

Marius

 

Verfasst von: Simon B am 16.03.2017 21:57
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Bewegliches Vermögen ist immer entweder 100% Privatvermögen oder 100% Betriebsvermögen, d.h. wenn sie es einlegen ist es 100% Betriebsvermögen. Sie müssen dann zwar die Afa um den Eigenverbrauch korrigieren, Wertänderung an der Substanz sind aber nicht um einen Eigenverbrauch zu korrigieren. Wenn z.b die Kamera kaputt geht oder sie gestohlen wird oder auch verkauft wird, gibt es keine Korrektur des Privatanteils. Wenn der Marktwert der Kamera 1000 ist legen sie es um 1000 ein. Sie schreiben es z.b auf 10 Jahre ab. Dann haben Sie jedes Jahr Afa von 100. wenn sie 20% Privatanteil haben buchen Sie noch 20 als Ertrag und kürzen die Afa. Wird die Kamera aber kaputt oder sie wird gestohlen haben sie 100% Buchwertabgang, weil die Kamera 100% Betriebsvermögen ist.

Wenn Sie die Kamera nun verkaufen oder Entnehmen ist der Verkaufspreis oder der Marktwert eben der "Erlös" und der Restbuchwert die Aufwendungen. Das was übrig bleibt ist der einkommensteuerrechtliche Ertrag. 

Wenn Sie die Kamera eingelegt haben aus dem Privatvermögen hatten Sie keinen Vorsteuerabzug. Dann gibt es auch keinen Entnahmetatbestand. 

Die Idee ist nur wenn man einen Vorsteuerabzug hatte muss das korrigiert werden, wenn man z.b die Kamera dann entnimmt. 

 

Verfasst von: Marius am 17.03.2017 16:32
 


THEMA:  Abgang Privateinlage aus Anlagenverzeichnis durch Verkauf - Ust.?

Hallo Simon,

wow - vielen lieben Dank, so langsam bekomme ich es gerafft.

Kann ich mir das im Grunde so vorstellen, beispielsweise wieder die privat gekaufte Kamera um 1000€ auf 5 Jahre abgeschrieben bei 20%iger Privatnutzung

 

Buchwert bei Einlage: 1000€

jährliche AfA: 160€

Restbuchwert nach 5 Jahren: 200€

 

Würde ich sie nach 5 Jahren an einen Privaten verkaufen um 600€ brutto, dürfte ich die 200€ gegenrechen und müsste nur die Ust. der übrigen 400€ abführen?

 

Danke & LG,

Marius

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