Servus miteinander,
ich habe vor mir eine Anlegerwohung zuzulegen, welche bereits vermietet ist.
In der alten Monatsmiete (Hauptmietzins + BK + PWK-Abstellplatz) sind jeweils die Umsatzsteuersätze mitangeführt und dem Vermieter auch verrechnet worden. Da dies nun meine erste Wohnung ist, und ich somit in die Kleinunternehmerrelelung falle, brauche ich ja keine USt abführen. Nun die eigentliche Frage, kann ich dem Mieter weiterhin die Bruttomiete verrechnen, sodass mir mehr von den Mieteinnahmen bleiben, oder muss ich ihm die Nettomiete verrechnen, und der Vorteil liegt dann beim Mieter?!
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Stoifmag |