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Verfasst von: Thomas am 19.02.2017 13:01
 


THEMA:  AFA Bemessungsgrundlage

Hallo,

Ich hätte ein paar Fragen zur AFA:

Habe jetzt im Februar eine kleine Eigentumswohnung (Altbau) gekauft: Kaufpreis 165.000€ und Nebenkosten ca 16.500€.

1) Kann ich als Bemessungsgrundlage diesen 60:40 (Wohnung/Grund) Split anwenden: 60% von 165.000 = 99.000€ +16.500€ = 115.500€ , davon 1.5% AFA = 1733€ und das jährlich abschreiben solange ich die Wonung vermiete? - muss ich irgendetwas von meinem Vorbesitzer(n) berücksichtigen (ob diese schon einmal vermietet haben)

2) Muss ich ein Jahr warten bis ich mit der Abschreibung beginnen darf oder geht das auch sofort wenn ich z.B. die Wohnung im Herbst dieses Jahres vermieten würde?

Bitte um eure Antworten, Danke!

Verfasst von: Simon B am 19.02.2017 17:02
 


THEMA:  AFA Bemessungsgrundlage

Sie nehmen die 165T und die 16,5T und davon rechnen sie 60% für das Gebäude. Sie haben dann 1,5% Afa pro Jahr. Wenn sie erst in der zweiten Jahreshälfte vermieten haben sie nur eine Halbjahresafa.

 

 

Verfasst von: Thomas am 19.02.2017 21:24
 


THEMA:  AFA Bemessungsgrundlage

Alles klar - Danke für Ihre Antwort!

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