Hallo,
Ich hätte ein paar Fragen zur AFA:
Habe jetzt im Februar eine kleine Eigentumswohnung (Altbau) gekauft: Kaufpreis 165.000€ und Nebenkosten ca 16.500€.
1) Kann ich als Bemessungsgrundlage diesen 60:40 (Wohnung/Grund) Split anwenden: 60% von 165.000 = 99.000€ +16.500€ = 115.500€ , davon 1.5% AFA = 1733€ und das jährlich abschreiben solange ich die Wonung vermiete? - muss ich irgendetwas von meinem Vorbesitzer(n) berücksichtigen (ob diese schon einmal vermietet haben)
2) Muss ich ein Jahr warten bis ich mit der Abschreibung beginnen darf oder geht das auch sofort wenn ich z.B. die Wohnung im Herbst dieses Jahres vermieten würde?
Bitte um eure Antworten, Danke! |