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Verfasst von: Rene am 17.02.2017 16:45
 


THEMA:  AfA 2017

kurze frage zur Afa bei V+V einer Wohnung die 2015 zum ersten mal vermietet wurde (davor geerbt und selbst bewohnt)

dzt. setze ich 1,5% des geschätzten Wertes der WOhnung ab (110.000 Eur = 1650 AfA)

Da sich für 2016 die Anteil von Grund und Boden (Wohnung ist in Graz) von 20% auf 40% erhöht, wie hoch ist dann meine Afa für 2016 ff?

1650-20%= 1320 

ist das korrekt?

Verfasst von: Simon B am 18.02.2017 18:22
 


THEMA:  AfA 2017

Wenn sie 110.00 EUR gekostet hat haben sie es vorher mit 80:20 aufteilen müssen, d.h. 88.000 waren für das gebäude. Somit war die Abschreibung 1,5% von den 88.000. Zum 1. Jänner 2016 muss der buchwert abgestockt werden als wäre die Aufteilung immer 60:40 gewesen. Sie haben also 66.000 Gebäude anstatt 88.000. Davon 1,5 % sind 990 Abschreibung. Der buchwert des gebäudes ist somit am 1 Jänner 2016 66.000-990. Sie haben dann jährlich 990 eur afa. Der Aufteilung kann aber mit einem gutachten wiedersprochen werden.

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