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Verfasst von: Ortrun Steiner-Ciaffone am 13.01.2017 18:02
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreiiung Sprachtrainer

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin selbständig als Sprachtrainerin (Deutsch als Fremdsprache) ausschließlich für eine Sprachschule tätig und möchte wissen, ob ich dadurch, dass es sich um eine Bildungsinstitution handelt (zum Beispiel fakturieren Berlitz, das Bfi, wifi etc keine Mehrwertsteuer) umsatzsteuerpflichtig bin.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Simon B am 13.01.2017 20:39
 


THEMA:  Umsatzsteuerbefreiiung Sprachtrainer

Sie müssen herausfinden, ob die Einrichtungen wirklich alle befreit sind. In diesem Fall wäre ihre selbständige Privatlehrertätigkeit es auch. Nachzulesen in §6 (1) Z11 UStG bzw. RZ 879 Umsatzsteuerrichtlinie

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