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Verfasst von: Daniel am 06.12.2016 03:00
 


THEMA:  Einkommen aus selbstständiger Arbeit

Hallo ich habe ein etwas naive Frage. Bei Einkommen aus selbstständiger Arbeit muss man ja nur eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Wie ermitteln die denn ob das stimmt? Oder glauben die das dann einfach immer?

Verfasst von: Reinhold Auer am 06.12.2016 07:41
 


THEMA:  Einkommen aus selbstständiger Arbeit

Nein, das Finanzamt glaubt es nicht immer. Es wird zwar in der Regel zuerst einmal so veranlagt, das Finanzamt hat aber die Möglichkeit zu prüfen. Entweder schon vor Bescheiderstellung durch einen Vorhalt (Vorbescheidkontrolle) oder innerhalb eines Jahres nach Bescheiderlassung ebenfalls durch einen Vorhalt (Nachbescheidkontrolle) oder überhaupt erst zu einem späteren Zeitpunkt mehrere Jahre auf einmal im Rahmen einer Außenprüfung gem. § 147 BAO.

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