Hallo, bin hier neu und dachte vielleicht kann mir jemand helfen. Es geht um die Zuzugsbegünstigungen für Forscher nach der neuesten Rechtslage. Es gibt ja einerseits den Abs 1 und den Abs 1a, welche Begünstigungen beinhalten. Nun meine Frage: Auf welches Einkommen ist dieser Pauschbetrag anzuwenden? Auf ausländische Einkünfte, die auf Grund des Wohnsitzes in Österreich zur Besteuerung des Welteinkommens in Österreich führen oder auch auf inländische Einkünfte die in Österreich erzielt werden? Zum Abs 1a wäre meine Frage, ob die Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit im Inland erzielt worden sein müssen? Und meine abschließende Frage wäre, ob diese Zuzugsbegünstigung auch im Rahmen eine wissenschaftlichen ärztlichen Tätigkeit greifen, wenn man an einer Universitätsklinik beschäftigt ist?
Vielleich kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Vorausch schon mal.
Jeanine |