Verfasst von:
Martin am
03.12.2016 18:07
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THEMA: Gewinn reduzieren wegen Vollversicherungsgrenze |
Hallo!
Ich bin nur nebenberuflich Selbststaendig und wie fast jedes Jahr habe ich am Ende immer das Problem das ich knapp an der Vollversicherungsgrenze kratze (4988,- Gewinn). Wie es aussieht bin ich dieses Jahr (2016) darueber, aber eben wieder nur knapp (6000,-). Wenn ich das richtig verstanden habe muesste ich jetzt von den 6000,- 27,86% Sozialversicherung zahlen. Also 1671,60. Das waere natuerlich voellig bloetsinn, da kauf ich vorher um 1000,- Kleinkram bis ich unter der Grenze bin. Ich brauch das Zeug zwar nicht, aber wuerde so immer noch besser aussteigen.
Welche Moeglichkeiten habe ich das ich da jetzt noch runter komme? Ist es moeglich meiner Freunding (derzeit in Karenz) etwas fuer die Buchhaltung/Bueroarbeit zu ueberweisen? Tatsaechlich waere das nicht einmal gelogen da sie ja wirklich die ganzen Rechnungen zusammengesucht und die E/A Rechnung gemacht hat.
Oder gibt es noch irgend welche anderen moeglichkeiten?
Auch wenn ich mir was kaufe habe ich wieder das Problem das ich nichts ueber 400,- kaufen darf (sonst AfA), oder kann ich das auch noch irgend wie umgehen?
Will mir jetzt nicht Kopierpapier und Kugelschreiber fuer 1000,- kaufen. |
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Verfasst von:
C.M. am
04.12.2016 10:15
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THEMA: Gewinn reduzieren wegen Vollversicherungsgrenze |
Hallo
Also ich hatte den Fall zwar noch nicht, da ich eigentlich immer unter der Grenze bleibe. Aber ich glaube du kannst den Gewinnfreibetrag von 13% noch abziehen, denn dieser vermindert ja normalerweise auch die Basis der SVA.
6000 - 13% (780) = 5220
Das würde also bedeuten, du müsstest nicht mehr ganz soviel investieren, um unter die Grenze zu kommen.
Aber sicher bin ich mir nicht, ob das auch bei der Ausnahme aus der Pflichtversicherung gilt. Hier wäre also schön wenn das jemand bestätigen könnte :-)
Wenn du deiner Freundin etwas für die Arbeit zahlen möchtest und als Ausgabe buchen willst und wenn sie das regelmäßig macht, dann braucht sie einen Gewerbeschein. |
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Verfasst von:
Martin am
04.12.2016 12:01
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THEMA: Gewinn reduzieren wegen Vollversicherungsgrenze |
Den Gewinnfreibetrag habe ich von dem Betrag schon abgezogen. Trotzdem danke fuer die Antwort. Wobei eine Bestaetigung das das auch wirklich abgezogen werden darf fuer die Vollversicherungsgrenze waere noch toll, da ich mir da auch nicht ganz sicher bin (sonst frag ich mal beim Finanzamt nach).
Naja regelmaessig macht das meine Freundin nicht. Einmal im Jahr 2-3 Tage. Sie hat auch keine Ausbildung als Buchhalter oder dergleichen. Es geht ja nur um das Zusammentragen der Informationen fuer den Buchhalter/Steuerberater.
Ist das sicher das sie einen Gewerbeschein braucht? Oder gibt es da auch wieder irgend welche Grenzen? Sie duerfte ja so und so nicht zuviel dazu verdienen, da sie derzeit in Karenz ist. |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
08.12.2016 12:48
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THEMA: Gewinn reduzieren wegen Vollversicherungsgrenze |
Die Versicherungsgrenze berechnet sich wie folgt:
Einnahmen
minus Ausgaben
minus Gewinnfreibetrag von 13%
Als Betriebsausgaben kommen z.B. Materialkosten, Telefon, Internet, EDV-Zubehör, Drucker, Toner, Fortbildung, Reisekosten, KM-Gelder für betriebliche Fahrten, Taggelder und ähnlches in Frage.
Bei der Fremdleistung, insbesondere bei eher einfachen Bürotätigkeiten kann es bei einer Prüfung dazu kommen, dass sie als Anstellungsverhältnis betrachtet wird. Da es sich aber im geringfügigen Bereich bewegt, hat dies keine größere Auswirkung.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Halik www.stb-halik.at
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Verfasst von:
Martin am
10.12.2016 10:51
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THEMA: Gewinn reduzieren wegen Vollversicherungsgrenze |
Vielen dank für die Antwort. Bei der mithilfe meiner Freundin habe ich eigentlich so und so eher daran gedacht sie als Angestellte zu betrachten und nicht als selbstständige. Wenn ich das also richtig verstehe dann kann ich meine Freundin geringfügig bei mir anstellen? Wie läuft das ab? Welche Grenzen sind hier einzuhalten? Habe ich dabei irgend einen Nachteil? Wenreagiert das Finanzamt darauf?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wimmer |
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