Sehr geehrter Herr Asen,
Wenn Sie beide die Tilgungen bzw. Zinsen tragen, könne Sie beide 2.920 € (Tilgung + Zinsen unter Kennzahl 456) als "Topfsonderausgabe" geltend machen. (Wirkung = 730 € Senkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage).
Die Kosten für den Grundstückskauf können ebenfalls abgesetzt werden, wenn innerhalb von 5 Jahren ab Anschaffung (Meinung der Finanzverwaltung, d.h. nicht aus Gesetz ableitbar) mit dem Bau begonnen wurde. Wenn dieser mit Eigenkapital finanziert wurde, ist nur im Jahr der Zahlung ein Abzug möglich, sonst analog Darlehen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie vermutlich die 2.920 € überschreiten werden und der darüber hinausgehende Betrag steuerlich nicht abzugsfähig ist.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS |