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Verfasst von: Alexander Asen am 01.12.2016 18:00
 


THEMA:  Eigenheim Baukosten / Darlehen abstezen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Eine Frage für die einfache private Steuererklärung.

Wir haben im November 2014 mit dem Hausbau begonnen und sind im November 2015 eingezogen. Finanziert haben wir zu diesem Zeitpunkt über ein Bau und Wohnkonto und haben erst im Juni 2016 auf einen regulären Kredit "umgeschuldet". Es wurden alle Gewerke einzeln vergeben, kein Generalunternehmer. Somit sind die diversen Abrechnungen in den Jahren 2014 / 2015 und 2016 angefallen.

Nun meine Frage: Können wir hier noch was absetzen, wenn ja was und wie wird dies angegeben ? Wie verhält sich dies bei Lebensgefährten, darf jeder einen Teil absetzen ?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Verfasst von: C_S_ am 04.01.2017 15:48
 


THEMA:  Eigenheim Baukosten / Darlehen abstezen

Sehr geehrter Herr Asen,

die Tilgungen Ihres Kredites sind bis einschließlich 2020 abzugsfähig (wirtschaftlich handelt es sich um einen für Wohnraumschaffung 2014 - 2016 aufgenommen Kredit), da mit der Bauausführung vor dem 01.01.2016 begonnen wurde.

Absetzbar sind die Anteile durch jene Steuerpflichtigen, die die Tilgungen leisten (Indiz sind die Kreditnehmer gem. Kreditvertrag bzw. die zur Überweisung verwendeten Konten). Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin die Tilgungen leisten (ist idR auch durch Überweisungen nachvollziehbar), können sie beide einen Teil als Sonderausgaben für Wohnraumschauffung geltend machen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

Verfasst von: Alexander Asen am 05.01.2017 12:21
 


THEMA:  Eigenheim Baukosten / Darlehen abstezen

Danke für die ersten Informationen.

1.) D.h. wir können beide jeweils 2.920 Euro absetzen ? Nur die bezahlen Zinsen oder die gesamte monatlichen Raten * 12 ?

2.) Wie ist es mit den Kosten für den Grundstückskauf welche vor dem Kredit finanziert wurden ?

Danke!

 

 

Verfasst von: C_S_ am 06.01.2017 12:25
 


THEMA:  Eigenheim Baukosten / Darlehen abstezen

Sehr geehrter Herr Asen,

Wenn Sie beide die Tilgungen bzw. Zinsen tragen, könne Sie beide 2.920 € (Tilgung + Zinsen unter Kennzahl 456) als "Topfsonderausgabe" geltend machen. (Wirkung = 730 € Senkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage).

Die Kosten für den Grundstückskauf können ebenfalls abgesetzt werden, wenn innerhalb von 5 Jahren ab Anschaffung (Meinung der Finanzverwaltung, d.h. nicht aus Gesetz ableitbar) mit dem Bau begonnen wurde. Wenn dieser mit Eigenkapital finanziert wurde, ist nur im Jahr der Zahlung ein Abzug möglich, sonst analog Darlehen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie vermutlich die 2.920 € überschreiten werden und der darüber hinausgehende Betrag steuerlich nicht abzugsfähig ist.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

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