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Verfasst von: Martin am 27.10.2016 08:20
 


THEMA:  Arbeit auf Honorarnote - Geringfügkeitsgrenze einhalten?

Hallo,

ich würde künftig auf Honorarnote arbeiten. Nun habe ich mich etwas belesen, um heraus zu finden, was der Sinnvollste verdienst ist, wo ich bzw. mein zukünftiger Arbeitgeber so wenig Abgaben wie möglich/nötig hat. Nun habe ich einige Fragen:

1. Wenn mein Arbeitgeber mir mehr als 415€ im Monat auszahlt - muss er dann Abgaben an die Sozialversicherung leisten oder ist er bei der Arbeit auf Honorarnote im angestrebten Werten etwa 550€/Monat generell außen vor? 

Wenn ich folgenden Satz aus einer Beispielrechnung Richtig seh: "Vom Arbeitgeber wurde der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung in Höhe von 17,62 % der Einnahmen (1.057,20 Euro) einbehalten." - dann hat der Arbeitgeber bei etwa 6000€ Honorar im Jahr definitiv "kosten" von 1060€.

2. Macht es eigentlich generell einen Unterschied ob ich bei der Arbeit auf Honorarnote über die Geringfügkeitsgrenze komme?

3. Es wird im Monat nicht mehr als 415-600€ raus kommen, da es sich zwischen 6-8 Stunden einpendelt - je nachdem wie es mit den Abgaben aussieht. Wäre es da da Empfehlenswert das ganze doch bei 415€ zu deckeln um Abgaben zu umgehen, oder die vollen 8 Stunden auszuschöpfen?

Ich merke gerade, dass sie die Fragen etwas doppeln, evtl. kann mir dennoch etwas aufschluss gegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.10.2016 13:07
 


THEMA:  Arbeit auf Honorarnote - Geringfügkeitsgrenze einhalten?

Zuerst muss die Frage geklärt werden, ob es sich um ein Dienstverhältnis oder um einen Werkvertrag handelt.

Das kann man sich nicht aussuchen, sondern das ist gesetzlich geregelt.

Wenn es ein Dienstverhältnis ist, dann fallen bei einem Monatsgehalt von über 415,72 € alle Lohnkosten an, unter der Geringfügigkeitsgrenze nur ca 3%.

Wenn es ein Werkvertrag ist, dann dürfen Sie im Jahr 4.988,64 Gewinn machen, ohne Sozialversichrung und Steuern zu zahlen.

Ich lade Sie sehr herzlich zu einer kostenlosen Erstberatung ein!

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