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Verfasst von: Mario Altan am 26.10.2016 19:55
 


THEMA:  Vermieter: Umsatzsteuerbefreiung - Kleinunternehmerregelung

Hallo,

ich vermiete im Rahmen einer Vermietungsgemeinschaft gemeinsam mit meiner Frau Wohnungen (die Eigentumverhaeltnisse an den Wohnungen zwischen mir und meiner Frau sind 50:50). Unsere gemeinsamen Mieteinnahmen sind jaehrlich unter 30.000 EUR, d.h. wir fallen in die Kleinunternehmerregulung und nehmen die USt-brefreiungsmoeglichkeit in Anspruch. Ich habe folgende Fragen:

a) Sollten wir als Vermietungsgemeinschaft dauerhaft ueber 30.000 EUR Mieteinnahmen erzielen, muessen wir dann die Umsatzsteuer ausweisen (obwohl wir als Einzelpersonen entsprechend unserer Anteile, die 30.000 EUR nicht ueberschreiten wuerden)?

b) Wenn wir als Vermietungsgemeinschaft unter 30.000 EUR Mieteinnahmen erzielen, aber ich darueberhinaus als Alleineigentuemer ein anderes Objekte vermiete, das auch unter 30.000 EUR Mieteinnahmen erzielt, muessten wir oder ich hier eine Umsatzsteuer ausweisen? Gibts hier ein Berechnungsmodell?

Danke im Voraus.

Mario Altan

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.10.2016 22:47
 


THEMA:  Vermieter: Umsatzsteuerbefreiung - Kleinunternehmerregelung

Wenn der Nettoumsatz der Hausgemeinschaft € 30.000,-- überschreitet, wird die Hausgemeinschaft ustpflichtig.

Ich lade  Sie gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch ein, wo wir diese Problematik besprechen können.

www.steuerberatung-weiss.at

Tel. +43 1 533 16 37

Verfasst von: Simon B am 26.10.2016 23:36
 


THEMA:  Vermieter: Umsatzsteuerbefreiung - Kleinunternehmerregelung

Das ist eine spannende Frage. Grundsätzlich gilt im Umsatzsteuergesetz die Unternehmenseinheit, d.h. auch wenn ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe hat, ist er im Sinne des Umsatzsteuergesetztes nur ein Unternehmer. Die Frage ist aber, ob die Miteigentumsgemeinschaft in diesem Fall ein eigener Unternehmer ist. In einem Fall wo zwei Ehegatten zwei Personengesellschaften hatten, hat das Gericht es auch nicht als zulässig erachtet, dass hier ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Daher würde ich sagen, dass auch in ihrem Fall hier zwei Unternehmer vorliegen (Sie und die Miteigentumsgemeinschaft). Die Kleinunternehmergrenzen wären dann getrennt zu betrachten.

Ich würde aber trotzdem schauen, ob es nicht vorteilhafter wäre alles mit Umsatzsteuer auszuweisen und sich die Vorsteuer zu holen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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