Hallo,
ich vermiete im Rahmen einer Vermietungsgemeinschaft gemeinsam mit meiner Frau Wohnungen (die Eigentumverhaeltnisse an den Wohnungen zwischen mir und meiner Frau sind 50:50). Unsere gemeinsamen Mieteinnahmen sind jaehrlich unter 30.000 EUR, d.h. wir fallen in die Kleinunternehmerregulung und nehmen die USt-brefreiungsmoeglichkeit in Anspruch. Ich habe folgende Fragen:
a) Sollten wir als Vermietungsgemeinschaft dauerhaft ueber 30.000 EUR Mieteinnahmen erzielen, muessen wir dann die Umsatzsteuer ausweisen (obwohl wir als Einzelpersonen entsprechend unserer Anteile, die 30.000 EUR nicht ueberschreiten wuerden)?
b) Wenn wir als Vermietungsgemeinschaft unter 30.000 EUR Mieteinnahmen erzielen, aber ich darueberhinaus als Alleineigentuemer ein anderes Objekte vermiete, das auch unter 30.000 EUR Mieteinnahmen erzielt, muessten wir oder ich hier eine Umsatzsteuer ausweisen? Gibts hier ein Berechnungsmodell?
Danke im Voraus.
Mario Altan |