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Verfasst von: Petra Neumayer am 25.10.2016 21:41
 


THEMA:  was kann von den Steuer abgezogen werden?

Guten Abend,

können Sie mir bitte sagen, als nicht selbständig, ist es möglich unten stehende Themen von den Steuern abzuziehen? Falls ja als Sonderausgabe, außerg. Belastungen od. andere sowie wie lang kann/muss es verteilt werden, falls es zutrifft:

 

- private Physiotherapie Stunden vom Arzt verordnet und nicht von der Krankenkasse bezahlt

- Voruntersuchung für Zahnbehandlung, so Zahnröntgen und Volumentumographie (digitaler Verfahren)

- Zahnspange

- Implantate

- Mundhygiene

- von der Krankenkasse nicht übernommen Teil von verordneten orthopädischen Schuheinlagen

- Rechtanwalt und Notare Honorare für Registrierung einer Eigentumswohnung

- Anschaffung einer Eigentumswohnung

- Einbau einer Küche in einer neuen Eigentumswohnung

- Umbauarbeiten (Installateur, Elektriker) bevor Küche montiert wird

- Montage der Küche

- Kreditzurückzahlung von der Eigentumswohnung

 

Vielen Dank für die Antwort.

Petra Neumayer

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.10.2016 22:42
 


THEMA:  was kann von den Steuer abgezogen werden?

Alle Gesundheitskosten zählen zur ao.Belastung.

Bis 2016 konnten  die Errichtungskosten oder die Sanierung einer Eigentumswohnung als Sonderausgaben abgezogen werden.

Wenn  Sie eine gebrauchte Whg. erworben haben, können Sie diesbezüglich nichts absetzen.

Eventuell die Küche als Sanierungsaufwand.

Verfasst von: Simon B am 26.10.2016 22:59
 


THEMA:  was kann von den Steuer abgezogen werden?

Sehr geehrte Frau Neumayer,

die Krankheitskosten sind grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen aber es gibt einen hohen Selbstbehalt, der von ihren Einkommen abhängt. Wie viel waren denn die Kosten insgesammt und wie hoch ist ihr Einkommen?

Bei der Wohnung kommt es darauf an was sie damit machen. Haben sie vor die Wohnung zu vermieten?

 

Verfasst von: Petra Neumayer am 08.11.2016 19:13
 


THEMA:  was kann von den Steuer abgezogen werden?

Guten Abend,

Vielen Dank für die Antwort!

An Krankheitskosten habe ich ca 1.000,00 € und meinen Bruttoeinkommen ist 25.649,79 € (14 x) bzw. die Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 15.236,79 € (bezahlt Steuer: 2.938,32 €; bezahlt SV: 4.531,11 €). In etwa wieviele Steuergeld könnte ich aus den Krankheitskosten abziehen?

Die Wohnung ist neu und wurde in 2016 gekauft. Können hier nur die Einrrichtungskosten (spricht Küche, da keine da ist) von der Steuer abgezogen werden? Und auf wieviele Jahre aufgeteilt?

Können auch Nebenkosten um den Wohnungskauf abgezogen werden, etwa Notar, Treuhand, Bankspesen um Wohnkredit?

Können Steuer aus den monatlichen Raten der Wohnkreditzurückzahlung über die Kreditjahren abgezogen werden?

Vielen Dank für etwaige Antwort.

 

Verfasst von: Petra Neumayer am 08.11.2016 19:16
 


THEMA:  was kann von den Steuer abgezogen werden?

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