Sehr geehrte Damen und Herren,
seit September 2015 beziehe ich das Selbsterhalterstipendium. Bei meiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 stellen sich jetzt folgende Fragen:
1. Mein Hauptwohnsitz ist ca. 90km von der Universität entfernt. Zweimal pro Woche habe ich diese Strecke mit dem Auto zurückgelegt.
2. Studiumsunterlagen habe ich mir anschaffen müssen.
Kann ich zu folgenden Punkten was bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben und zurückbekommen?
Mit freundlichen Grüßen |