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Verfasst von: C.M. am 28.09.2016 15:47
 


THEMA:  Rechnungskorrektur

Hallo!

Ich habe auf den Seiten der WKO folgendes gefunden:

****

Wird für die neue Rechnung die ursprüngliche Rechnungsnummer verwendet, so muss ein Hinweis erfolgen, dass es sich um eine berichtigte Rechnung handelt. Wird eine neue Rechnungsnummer verwendet, muss auf die ursprüngliche Rechnung und deren Nummer verwiesen werden.

****

Heißt das ich muss gar nicht immer ein Storno ausstellen und dann anschließend eine neue RE mit neuer RE-Nummer?

Ich könnte auch einfach die alte RE-Nummer verwenden, die Korrekturen durchführen und dann einen Hinweis mit dazupacken, dass diese RE mit *Datum* die RE vom *Datum* ersetzt?

Ich hätte nämlich aktuell eine zu korrigieren, weil der Kunde noch von ihm interne Aktenzeichen und Bemerkungen drin haben möchte. RE-Betrag und der Rest bleiben aber gleich.

Vielen Dank.

Verfasst von: C.M. am 02.10.2016 18:56
 


THEMA:  Rechnungskorrektur

Hat sich erledigt. Habe eine zufriedenstellende Antwort gefunden :-)

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