Verfasst von:
resta am
23.08.2016 18:43
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THEMA: Freiberufliche Tätigkeit unter Einkommenssteuergrenze meldepflichtig? |
Im letzten Jahr und dieses Jahr habe ich während der Karenz für einen Dienstleister (Sitz in Deutschland), der online Unique Content anbietet, Texte verfasst und dafür Auszahlungen im niedrigen vierstelligen Bereich (2015) erhalten. Da die gesamten Einnahmen (inkl. Wochengeld; Kinderbetreuungsgeld zählt hingegen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen) unter dem steuerpflichtigen Einkommen von EUR 11.000,-- liegen, haben mir eine Beratungsstelle und ein befreundeter Steuerberater (allerdings zwischen Tür und Angel) versichert, dass ich diese Tätigkeit nicht melden muss und auch keine Einkommenssteuererklärung notwendig ist. Mittlerweile bin ich aber sehr unsicher, ob dem wirklich so ist? Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen, wenn ich nun die Frist für das abgelaufene Jahr überschritten habe? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!
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Verfasst von:
Reinhold Auer am
23.08.2016 20:41
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Verfasst von:
resta am
23.08.2016 22:46
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THEMA: RE: Freiberufliche Tätigkeit unter Einkommenssteuergrenze meldepflichtig? |
Vielen Dank für die Info, dann bin ich vorerst beruhigt. Darf ich noch fragen, ob es dann auch nicht notwendig ist, das Finanzamt über die Tätigkeit zu informieren? Und liege ich richtig in meiner Annahme, dass es sich beim Kinderbetreuungsgeld (das ja nicht gerade eine geringe Summe darstellt), um ein steuerfreies Einkommen handelt, d.h. dieses für die Berechnung der EUR 11.000 nicht herangezogen wird? |
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Verfasst von:
resta am
23.08.2016 23:26
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THEMA: RE: Freiberufliche Tätigkeit unter Einkommenssteuergrenze meldepflichtig? |
Vielen Dank für die Info, dann bin ich vorerst beruhigt. Darf ich noch fragen, ob es dann auch nicht notwendig ist, das Finanzamt über die Tätigkeit zu informieren? Und liege ich richtig in meiner Annahme, dass es sich beim Kinderbetreuungsgeld (das ja nicht gerade eine geringe Summe darstellt), um ein steuerfreies Einkommen handelt, d.h. dieses für die Berechnung der EUR 11.000 nicht herangezogen wird? |
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Verfasst von:
resta am
24.08.2016 07:53
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THEMA: RE: Freiberufliche Tätigkeit unter Einkommenssteuergrenze meldepflichtig? |
Vielen Dank für die Info, dann bin ich vorerst beruhigt. Darf ich noch fragen, ob es dann auch nicht notwendig ist, das Finanzamt über die Tätigkeit zu informieren? Und liege ich richtig in meiner Annahme, dass es sich beim Kinderbetreuungsgeld (das ja nicht gerade eine geringe Summe darstellt), um ein steuerfreies Einkommen handelt, d.h. dieses für die Berechnung der EUR 11.000 nicht herangezogen wird? |
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Verfasst von:
Reinhold Auer am
24.08.2016 10:36
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THEMA: Freiberufliche Tätigkeit unter Einkommenssteuergrenze meldepflichtig? |
Gem. § 120 BAO muss ein Abgabepflichtiger dem Finanzamt alle Umstände anzeigen, die hinsichtlich der Einkommensteuer (auch andere Abgaben) die persönliche Abgabepflicht begründen, ändern oder beendigen. Die Anzeige ist innerhalb eines Monats durchzuführen. Solange das einkommen unter der Freigrenze bleibt wird keine Abgabepflicht begründet und Sie müssen das vorerst nicht anzeigen. Das Kinderbetreungsgeld zählt nicht zum steuerpflichtigen Einkommen.
www.geyer.at |
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