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Verfasst von: Christian am 21.08.2016 19:07
 


THEMA:  Laufende Kosten bei Vermietung eines einzelnen Zimmers

Guten Tag! 


Ich bin lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer und möchte ein Schlafzimmer in meiner Eigentumswohnung vermieten. Das zweite Schlafzimmer nutze ich selbst, die Wohnküche und restlichen Räume werden gemeinsam genutzt. Anders als bei der Vermietung einer ganzen Wohnung muss der Mieter nun keine Verträge für Strom, Gas, Internet, etc. abschließen, da ich diese ja schon habe. Ich hätte vor, einfach eine fixe Miete anzusetzen in der jeweils die Hälfte dieser Kosten (und auch die Hälfte der Betriebskosten an die Hausverwaltung) eingerechnet sind.


Ich nehme an, ich kann die Hälfte dieser Kosten als Ausgaben absetzen, ist das richtig? Wäre hier das Feld 9530 in E1b (Übrige Werbekosten) richtig? Ich hab kein besser passendes gefunden.


Zusatzfrage: Wie sieht es da mit Internetkosten aus: die würde ich mir einerseits mit dem Mieter teilen, andererseits ist mein Anteil (so wie schon bisher) wegen häufigem Teleworking auch für mein Angestelltenverhältnis teilweise beruflich genutzt. Kann ich hier den Teil des Mieters im Formular E1b, und meinen beruflichen Teil in E1 geltend machen?


Vielen Dank!
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