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Verfasst von: Wolfgang am 21.07.2016 09:07
 


THEMA:  Kostenübernahme bzw. -weiterverrechnung (private Person)

Meine Eltern (beide in Pension) haben einen Bescheid über die zu entrichtende Abgabe zur Herstellung einer öffentlichen Straßenbeleuchtung erhalten. Diese Beleuchtung wurde 2012 errichtet, damals waren meine Eltern noch Grundeigentümer der betreffenden Liegenschaft.

Heute bin ich Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft, der Bescheid geht aber begründet an meine Eltern (damalige Eigentümer).
Wie kann ich diese Kosten übernehmen, sodaß sie in meiner VuV-Buchhaltung angewandt werden dürfen, wenn der Bescheid nicht an mich erteilt wurde?

Gibt es eine Möglichkeit der Kostenübernahme, oder können meine Eltern diese Kosten weiterverrrechnen, weiterreichen (welches formale Schreiben wäre notwendig)?

Vielen Dank.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.07.2016 12:52
 


THEMA:  Kostenübernahme bzw. -weiterverrechnung (private Person)

Es sollte vollkommen klar sein, dass Sie die Kosten tragen.

Am besten von Ihrem Mietenkonto wegüberweisen.

Sicherheitshalber können Ihre Eltern ein Schreiben verfassen. Das unterliegt aber keinen Formvorschriften.

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